Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Jobportal https://www.karriere-thuenen.de/ mit Funktionen für Bewerbende wie zum Beispiel Stellensuche, Stellenanzeigen, Onlinebewerbung, Job Abo und persönlichem Bereich innerhalb des Job & Karriere-Bereichs.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Erklärung wurde am 20.05.2025 erstellt und überprüft.
Barrierefreiheit dieser Internetseite
Das Johann Heinrich von Thünen-Institut bemüht sich, das Jobportal barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Ausnahmen
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht oder nicht vollständig barrierefrei:
Inhalte / Texte
CMS-Inhalte (Inhalte, die manuell von einem Beesite-Anwender, z. B. einem Recruiter, erstellt werden) können manchmal unstrukturierten oder ungültigen HTML-Code, wenig beschreibende oder unsachgemäß gekennzeichnete Überschriften, Beschriftungen und Anweisungen, Bilder ohne Alternativtext oder Textteile in einer nicht identifizierten Fremdsprache, z. B. DE-Wörter und Sätze in EN-Text, enthalten. Einige dieser Inhalte (aber nicht beschränkt auf) können sein:
- Inhalt der Stellenanzeige, Logos und Bilder (wenn z.B. in der Medienbibliothek für ein Bild einer Stellenanzeige kein alternativer Text mitgegeben wird)
- Bewerbungsfragebögen (Feld-Benennungen, Anweisungen usw.)
Barrrieren melden und Kontakt:
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang unserer Webseite aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Sie können uns per Mail, Fax, Post oder telefonisch kontaktieren:
Johann Heinrich von Thünen-Institut
Bundesallee 50
38116 Braunschweig
Telefon: + 49 531 596 1003
Fax: + 49 531 596 1099
Mail: info@thuenen.de
De-Mail: info@thuenen.de-mail.de
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527 2805
Fax: +49 30 18 527 2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de